Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, erhalten eine Liquiditätshilfe. Sie können daher ab sofort neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr.
STEUERBERATER RECHTSANWALT Wir verstehen uns als qualitativ hochwertig beratende Kanzlei auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Steuerrechtes. Unsere Kanzlei unterstützt Sie sowohl in der Gestaltungsberatung als auch bei den Steuererklärungspflichten. Die zunehmende internationale Verflechtung bei Investitionen ist unser Spezialgebiet…. Weiterlesen →
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